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Keine Einengung der Musterberufsordnung |
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Der Bundesvorstand des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte spricht sich für eine uneingeschränkt liberale Handhabung der neuen Regelungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes aus. Aus diesem Grund begrüßt der FVDZ den Beschluss der BZÄK, die von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gegenüber der BZÄK angeregte Einengung der Musterberufsordnung abzulehnen. Die von der KZBV vorgeschlagenen Reglementierungen im Bereich der zahnärztlichen Berufsausübungsformen sind in einem stärker wettbewerblichen ausgerichteten Gesundheitswesen nicht erforderlich und werden auf Dauer keinen rechtlichen Bestand haben. Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte hat sich bereits im Jahr 2003 für eine Liberalisierung der Berufsausübungsformen ausgesprochen, da Bindungen, die den Freiberufler in Wahrnehmung seiner beruflichen Interessen und in der Ausgestaltung seiner Berufsausübung im Wettbewerb benachteiligen, abgeschafft werden müssen. |